Dietmar Michell
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Familienrecht
Kanzlei:
Darmstädter Straße 19
63225 Langen
Telefon:
06103-230-57 / 58
Fax:
06103-53491
Email:
michell@brief-und-siegel.eu
Die notarielle Tätigkeit wird nach gesetzlicher Vorschrift ausschließlich nach dem
GNotKG (Gerichts- und Notarkostengesetz) abgerechnet.
In der anwaltlichen Tätigkeit rechnen wir gerichtliche und außergerichtliche Mandate grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften des RVG ab.
Im Einzelfall behalten wir uns vor, Ihnen eine Vergütungsvereinbarung vorzuschlagen.
Für Beratungen berechnen wir nach Aufwand ein Zeithonorar oder eine Pauschale, die wir mit Ihnen besprechen.
Für die so genannte Erstberatung fallen Kosten von maximal 190,00 € zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer an, oft aber auch ein geringerer Betrag.
Grundsätzlich sind unsere Kosten von dem Mandanten zu tragen. Soweit ein Erstattungsanspruch besteht, machen wir diesen für Sie gegen den Gegner geltend.
Soweit Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, sind wir bei der Beantragung von Prozesskostenhilfe für das gerichtliche Verfahren bzw. Beratungshilfe im außergerichtlichen Verfahren behilflich.
Bei Vorliegen einer Rechtsschutzversicherung, sind wir gerne bereit zu klären, ob für Ihr konkretes Problem Versicherungsschutz besteht und übernehmen die erforderliche Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Hier weisen wir jedoch darauf hin, dass die Rechtsschutzversicherungsbedingungen sehr unterschiedlich ausgestaltet sind und wir keine Gewähr dafür übernehmen können, dass Ihre Rechtsschutzversicherung Ihr konkretes Problem auch abdeckt.